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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die belBeh darf ohne Gewährung von Parteiengehör allein aus dem Ankreuzen der Rubrik "keine weiteren Vorstellungen erwünscht" in den Rückmeldungen über die Vorstellung der zugewiesenen Arbeitskräfte nicht annehmen, der Arbeitgeber habe damit jegliche weitere Vorstellung von vorgemerkten Arbeitskräften abgelehnt (hier: Ein derartiger Vorhalt wäre umsomehr notwendig gewesen, weil für den Arbeitgeber nach Durchführung des erfolglosen Ersatzkräftestellungsverfahrens keineswegs in eindeutiger Weise erkennbar war, daß überhaupt geeignete Ersatzkräfte zur Verfügung stehen).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995090014.X01Im RIS seit
27.11.2000