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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Erachtet sich der Nachbar in den ihm aus § 70a Stmk BauO 1968 erwachsenden Rechten verletzt, kann eine Rechtsverletzung im Hinblick darauf, daß er keinen Antrag nach dieser Gesetzesstelle gestellt hat, nicht vorliegen (Hinweis B 18.9.1969, 561/68 und B 27.6.1980, 2260/79, VwSlg 10179 A/1980).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060236.X01Im RIS seit
03.05.2001