RS Vwgh 1996/8/29 95/06/0236

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Veröffentlicht am 29.08.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §70a;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Erachtet sich der Nachbar in den ihm aus § 70a Stmk BauO 1968 erwachsenden Rechten verletzt, kann eine Rechtsverletzung im Hinblick darauf, daß er keinen Antrag nach dieser Gesetzesstelle gestellt hat, nicht vorliegen (Hinweis B 18.9.1969, 561/68 und B 27.6.1980, 2260/79, VwSlg 10179 A/1980).

Schlagworte

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060236.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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