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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §152 Abs6;Rechtssatz
Die Zulässigkeit der Vorverlegung der Sperrstunde für einen bestimmten Gastgewerbebetrieb iSd § 152 Abs 6 erster Fall GewO 1994 hängt davon ab, ob die Nachbarschaft dieses Betriebes wiederholt belästigt wurde, und diese Belästigung ihre Ursache jeweils im (nicht strafbaren) Verhalten von Gästen dieses Betriebes und zwar vor der Betriebsanlage dieses Gastgewerbebetriebes hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040148.X02Im RIS seit
20.11.2000