RS Vwgh 1996/9/3 96/08/0188

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Veröffentlicht am 03.09.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §56;
ChemV;
VStG §9 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen warum die Aufforderung gemäß §9 Abs2 VStG die verantwortliche Person (verantwortlich Beauftragten) der Behörde bekanntzugeben, nicht als Bescheid zu qualifizieren ist.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080188.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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