RS Vwgh 1996/9/3 96/04/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §38;
GewO 1994 §29;
GewO 1994 §349 Abs1;
GewO 1994 §349 Abs3;
GewO 1994 §366 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/19 95/04/0206 1

Stammrechtssatz

In einem Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040097.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten