Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0197/53 E 9. September 1955 RS 1Stammrechtssatz
Erfolgt die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil es die belangte Behörde unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalles wesentlichen Tatbestandsermittlungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustandes darin, daß die belangte Behörde nunmehr jene Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführt, die eine erschöpfende Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes ermöglichen.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993080013.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011