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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §367 Z25;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0168 4Stammrechtssatz
Wurde dem Schuldspruch eine Stelle aus der mehrere Punkte und Unterpunkte umfassenden ÖNORM B 3850 als Teil des Straftatbestandes zu Grunde gelegt, ohne daß diese Stelle im Spruchteil nach § 44a Z 2 VStG angeführt wurde, ist der Bescheid inhaltlich rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040209.X02Im RIS seit
11.07.2001