RS Vwgh 1996/9/3 95/04/0209

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Veröffentlicht am 03.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §367 Z25;
VStG §44a Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0168 4

Stammrechtssatz

Wurde dem Schuldspruch eine Stelle aus der mehrere Punkte und Unterpunkte umfassenden ÖNORM B 3850 als Teil des Straftatbestandes zu Grunde gelegt, ohne daß diese Stelle im Spruchteil nach § 44a Z 2 VStG angeführt wurde, ist der Bescheid inhaltlich rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040209.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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