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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Weder im BergG noch sonst in der österreichischen Rechtsordnung ist ein Recht auf Berücksichtigung eines von einer Gemeinde erlassenen Flächenwidmungsplanes in dessen Gebiet das begehrte Abbaufeld gelegen ist, als ein subjektives Recht der Gebietskörperschaft Gemeinde niedergelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040141.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009