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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/09/24 91/05/0131 1Stammrechtssatz
Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war.
Schlagworte
Mängelbehebung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080059.X01Im RIS seit
20.11.2000