RS Vwgh 1996/9/6 96/18/0264

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Veröffentlicht am 06.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §8;
FrG 1993 §18 Abs1;

Rechtssatz

Die Verfahrensrüge, derzufolge die Behörde den "betroffenen Familienangehörigen" des Fremden im Verfahren zur Verhängung des Aufenthaltsverbotes" "keine Gelegenheit zur Stellungnahme" gegeben habe, ist schon deshalb nicht zielführend, weil den genannten Personen in dem den Fremden betreffenden Aufenthaltsverbotsverfahren keine Parteistellung zukommt und diese infolgedessen keinen Anspruch auf Parteiengehör hatten.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180264.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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