Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Hat ein Rechtsanwalt seiner Kanzleiangestellten ein Konvolut, bestehend aus mindestens drei (jeweils vom Rechtsanwalt unterfertigten) Ausfertigungen eines Schriftsatzes (hier: Berufungsschrifsatzes), von denen wenigstens eine die Bezeichnung des bekämpften Bescheides enthielt, (mindestens) zwei hingegen (bei sonst identem Erscheinungsbild) nicht, wobei auf einer der letztgenannten der Vermerk "alt" und Klebezettel angebracht gewesen seien, zur Abfertigung übergeben und die Abfertigung nicht mehr überwacht, stellt dies eine Vorgangsweise dar, bei der eine fehlerhafte Abfertigung leicht möglich ist; von einer ordnunsgemäßen Organisation des Kanzleibetriebes und der Einhaltung der nach Sachlage gebotenen Überwachungspflicht kann bei diesem, im Wiedereinsetzungsantrag behaupteten Sachverhalt nicht die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100140.X03Im RIS seit
20.11.2000