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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art132Leitsatz
Zurückweisung einer als Säumnisbeschwerde bezeichneten Eingabe mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofsRechtssatz
Zurückweisung einer als Säumnisbeschwerde bezeichneten Eingabe iZm dem Antrag der Beschwerdeführer auf Anerkennung der Zeugen Jehovas als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft (siehe auch B v 10.03.94, G239/93).
Weder Art144 B-VG noch eine andere - dem Art132 B-VG vergleichbare - bundesverfassungsrechtliche Vorschrift beruft den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über Anträge, mit denen die Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde geltend gemacht wird (vgl. zB VfSlg. 6434/1971, 8817/1980, 10799/1986, 11722/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B960.1994Dokumentnummer
JFR_10059379_94B00960_01