RS Vfgh 1994/6/21 B960/94

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art132

Leitsatz

Zurückweisung einer als Säumnisbeschwerde bezeichneten Eingabe mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs

Rechtssatz

Zurückweisung einer als Säumnisbeschwerde bezeichneten Eingabe iZm dem Antrag der Beschwerdeführer auf Anerkennung der Zeugen Jehovas als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft (siehe auch B v 10.03.94, G239/93).

Weder Art144 B-VG noch eine andere - dem Art132 B-VG vergleichbare - bundesverfassungsrechtliche Vorschrift beruft den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über Anträge, mit denen die Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde geltend gemacht wird (vgl. zB VfSlg. 6434/1971, 8817/1980, 10799/1986, 11722/1988).

Entscheidungstexte

  • B 960/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.06.1994 B 960/94

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit, Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B960.1994

Dokumentnummer

JFR_10059379_94B00960_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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