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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §70 Abs2;Rechtssatz
Ein von § 72 Abs 1 ForstG 1975 - zulässigerweise - abweichend festgesetzter Aufteilungsschlüssel in der Satzung einer Bringungsgenossenschaft muß stets einen Maßstab darstellen (Hinweis E 28.4.1987, 85/07/0267). Überläßt die Satzung die Festsetzung des "besonderen Beitrages" der Vollversammlung, ohne einen Maßstab hiefür anzugeben, weicht die Festsetzung des Aufteilungsschlüssels unzulässigerweise von § 72 Abs 1 ForstG 1975 ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100068.X06Im RIS seit
20.11.2000