RS Vwgh 1996/9/9 95/10/0190

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Veröffentlicht am 09.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

VStG §44a Z1;
WeinG 1985 §28a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG, wonach der Wein "kostmäßig nicht den Anforderungen an einen Landwein entsprach", läßt nicht erkennen, inwiefern der Besch (auch) gegen § 28a Abs 1 Z 2 WeinG 1985 verstoßen hat.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100190.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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