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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z1;Rechtssatz
Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG, wonach der Wein "kostmäßig nicht den Anforderungen an einen Landwein entsprach", läßt nicht erkennen, inwiefern der Besch (auch) gegen § 28a Abs 1 Z 2 WeinG 1985 verstoßen hat.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100190.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009