RS Vwgh 1996/9/9 95/10/0194

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Veröffentlicht am 09.09.1996
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L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1;
NatSchG Krnt 1986 §8;

Rechtssatz

Die allfällige Waldeigenschaft einer Fläche besagt nicht, daß es sich dabei nicht auch um ein Feuchtgebiet iSd § 8 Krnt NatSchG 1986 handeln könne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100194.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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