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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §10 Abs2;Rechtssatz
Die Kenntnis davon, daß die Besetzung Kuwaits durch den Irak am 2.8.1990 (und nicht 1989) erfolgte, setzt kein Spezialwissen um die Geschichte des Irak voraus, sondern ist dem Allgemeinwissen zuzuordnen, über das insb in einem gesetzmäßigen Asylverfahren heranzuziehende besonders qualifizierte und informierte Bedienstete, also solche, die zumindest die erforderliche Sachkenntnis über die Verfolgerstaaten besitzen, für die sie jeweils zuständig sind, verfügen müssen, soll nicht das Ermittlungsverfahren mangelhaft bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200199.X02Im RIS seit
20.11.2000