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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1775/78 E 3. Oktober 1978 VwSlg 9647 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
Nicht nur die Annahme, daß der Beschwerdeführer selbst von einer Waffe mißbräuchlich Gebrauch machen wird, sondern auch die Annahme, daß der Beschwerdeführer mißbräuchlich einer anderen Person Zugang zu der Waffe gewähren könnte, rechtfertigt die Erlassung eines Waffenverbotes gemäß § 12 Abs 1.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200141.X02Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011