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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist, ist nach der hiefür maßgebenden Verkehrsauffassung die Art und das Ausmaß des durch die Einkünfteerzielung zu erwartenden administrativen Arbeitsanfalles, der üblicherweise in einem Büroraum bewältigt wird, entscheidend (Hinweis E 27.8.1991, 91/14/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150073.X01Im RIS seit
20.11.2000