RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0750

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
StVG §10 Abs1 Z2;
StVG §119 Abs1;

Rechtssatz

Für die Annahme eines subjektiven Rechtes spricht die Ableitung solcher Rechte aus Vorschriften, die der Behörde auch und gerade im Interesse der betroffenen Personen bestimmte Pflichten auferlegen (Hinweis E 14.10.1976, 722/76, VwSlg 9151 A/1976, E 13.5.1980, 3194/78, VwSlg 10129 A/1980, ua). Bei § 10 Abs 1 Z 2 StVG ist das nach dem erkennbaren Zweck dieser Vorschrift der Fall.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz Justizverwaltung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200750.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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