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92 LuftverkehrNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags eines Luftbeförderungsunternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen über den Sicherheitsbeitrag wegen rechtskräftig entschiedener Sache, mangels Darlegung der Bedenken im einzelnen sowie mangels direkten Eingriffs in die Rechtssphäre der AntragstellerinRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §16 Abs1 des BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen wegen rechtskräftig entschiedener Sache (siehe E v 17.12.93, G48/93, V13/93).
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des §16 Abs2 des BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen mangels Darlegung der Bedenken im einzelnen.
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §11 des BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen mangels Legitimation.
Eine die Rechtssphäre der antragstellenden Gesellschaft betreffende Belastung kann niemals durch die Normierung der Abgabenpflicht für den Zivilflugplatzhalter (siehe §11 des BG), sondern - wenn überhaupt - nur durch jene Vorschrift bewirkt werden, aus der sich eine derartige Belastung für das Luftbeförderungsunternehmen unmittelbar ergibt (vgl. VfSlg. 11190/1986, 11289/1987, VfGH 22.03.93, G240/92).
Im vorliegenden Fall ergibt sich die Belastung des Luftbeförderungsunternehmens ausschließlich aus §16 Abs1, wonach das Luftbeförderungsunternehmen verpflichtet ist, für jeden Passagier, der an einem inländischen Zivilflugplatz einen abgabenpflichtigen Flug beginnt, an den Zivilflugplatzhalter ein Entgelt in der Höhe des Sicherheitsbeitrages zu leisten. Die Rechtssphäre der antragstellenden Gesellschaft wird durch §11 sohin nicht im Sinne des Art140 Abs1, letzter Satz, B-VG berührt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Bedenken, VfGH / Formerfordernisse, Luftfahrt, Sicherheitsbeitrag (Luftfahrt), VfGH / Individualantrag, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:G255.1993Dokumentnummer
JFR_10059377_93G00255_01