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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die zuletzt bekannt gewordenen Ereignisse im Heimatland des Asylwerbers (hier: Kampfhandlungen unter Beteiligung irakischer Truppen in den Kurdengebieten des Nordirak) sind bei der nachprüfenden Kontrolle des vor diesen Ereignissen erlassenen Bescheides der belBeh durch den VwGH nicht zu berücksichtigen. Ergibt sich aus ihnen die Unzumutbarkeit der von der belBeh angenommenen inländischen Fluchtalternative, so handelt es sich dabei um neue die Flüchtlingseigenschaft des Asylwerbers betreffende Tatsachen, die auch ohne dazwischenliegende Rückkehr in den Heimatstaat geltendgemacht werden können (Hinweis E 19.5.1994, 94/19/0052).
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200185.X02Im RIS seit
20.11.2000