RS Vwgh 1996/9/12 94/15/0073

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Bloß gelegentliche berufliche Studien oder Besprechungen in einem als Herrenzimmer eingerichteten Raum in einer Privatwohnung ermöglichen es jedenfalls nicht, das betreffende Zimmer aus der Privatsphäre der einheitlichen Wohnung auszuscheiden (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150073.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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