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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §14 Abs4;Rechtssatz
Bestreitet die Partei wegen behaupteter Übersetzungsfehler die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift, so stellt der bloße Hinweis der belangten Behörde auf die Unterfertigung durch die Partei ohne Auseinandersetzung mit ihren Behauptungen eine Scheinbegründung dar. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, warum deren konkrete Darstellung weniger Glaubwürdigkeit zukommen soll als der allgemeinen Aussage des Dolmetschers, der sich zugegebenermaßen an den Fall nicht erinnern kann, er übersetze stets korrekt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200199.X01Im RIS seit
20.11.2000