RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0199

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §14 Abs4;
AVG §14 Abs3;
AVG §15;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Bestreitet die Partei wegen behaupteter Übersetzungsfehler die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift, so stellt der bloße Hinweis der belangten Behörde auf die Unterfertigung durch die Partei ohne Auseinandersetzung mit ihren Behauptungen eine Scheinbegründung dar. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, warum deren konkrete Darstellung weniger Glaubwürdigkeit zukommen soll als der allgemeinen Aussage des Dolmetschers, der sich zugegebenermaßen an den Fall nicht erinnern kann, er übersetze stets korrekt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200199.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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