RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0750

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
StVG §10 Abs1 Z2;
StVG §119 Abs1;
StVG §134 Abs1;
StVG §134 Abs2;
StVG §9 Abs1;

Rechtssatz

Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz Justizverwaltung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200750.X04

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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