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25/02 StrafvollzugNorm
AVG §56;Rechtssatz
Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz Justizverwaltung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200750.X04Im RIS seit
05.04.2001