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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/05/0027 4 (hier betreffend ein in erster Instanz als Cafe bezeichnetes Vorhaben)Stammrechtssatz
Zur Klärung der Frage, ob ein Bauvorhaben betreffend einen Betriebsbau - hier: betreffend eine gewerbliche Betriebsanlage für das Fleischerhandwerk - seiner Betriebstype nach geeignet ist, iSd § 16 Abs 3 OÖ ROG Gefahren oder unzumutbare Belästigungen für die Bewohner mit sich zu bringen, bedarf es eines Gutachtens, welches iSd in stRsp des VwGH vertretenen "Betriebstypentheorie" (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 02te Aufl, S 172 ff) auf der Grundlage einer Gegenüberstellung mit vergleichbaren Betrieben darüber Aufschluß gibt.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisAnforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050220.X03Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009