RS Vwgh 1996/9/17 92/14/0054

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §509;
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aus einer mangelnden Vereinbarung über das Schicksal der von Fruchtgenußberechtigten getätigten Investitionen allein ist der Schluß unzulässig, Fruchtgenußberechtigte seien wirtschaftliche Eigentümer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140054.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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