RS Vwgh 1996/9/17 96/05/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §100 Abs6;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/05/0095 3

Stammrechtssatz

Weder aus § 100 Abs 6 NÖ BauO noch aus einer anderen Bestimmung ist ableitbar, daß dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ein Anspruch zukomme, daß er neben dem schriftlichen Baubewilligungsbescheid auch eine Ausfertigung der Pläne und Baubeschreibung erhalten soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050135.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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