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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/05/0095 3Stammrechtssatz
Weder aus § 100 Abs 6 NÖ BauO noch aus einer anderen Bestimmung ist ableitbar, daß dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ein Anspruch zukomme, daß er neben dem schriftlichen Baubewilligungsbescheid auch eine Ausfertigung der Pläne und Baubeschreibung erhalten soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050135.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009