RS Vwgh 1996/9/17 95/14/0113

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
EStG 1972 §27 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Zu den Einkünften des stillen Gesellschafters iSd § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zählt unbestritten stets die Abschichtung des Stillen durch den Inhaber des Handelsgewerbes, insoweit der Abschichtungsbetrag über den Stand der Einlage hinausgeht. Die Steuerpflicht der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen stillen Beteiligung an einen Dritten normiert hingegen erst die durch das AbgÄG 1984, BGBl 531, mit Wirkung für stille Beteiligungen, die nach dem 31.12.1984 neu erworben worden sind, geschaffene Regelung des § 27 Abs 2 Z 3 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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