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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;Rechtssatz
Zu den Einkünften des stillen Gesellschafters iSd § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zählt unbestritten stets die Abschichtung des Stillen durch den Inhaber des Handelsgewerbes, insoweit der Abschichtungsbetrag über den Stand der Einlage hinausgeht. Die Steuerpflicht der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen stillen Beteiligung an einen Dritten normiert hingegen erst die durch das AbgÄG 1984, BGBl 531, mit Wirkung für stille Beteiligungen, die nach dem 31.12.1984 neu erworben worden sind, geschaffene Regelung des § 27 Abs 2 Z 3 EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140113.X01Im RIS seit
20.11.2000