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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16;Rechtssatz
Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen insoweit nicht vor, als der echte stille Gesellschafter die Einlage nicht durch die Verrechnung mit den erzielten und in den Bilanzen ausgewiesenen Verlusten, sondern darüberhinaus wegen des Konkurses des Inhabers des Handelsgewerbes verloren hat. Der bloße Untergang des Vermögensstammes führt nämlich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht zu Werbungskosten (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 EStG 1988 allgemein Tz 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.X05Im RIS seit
07.06.2001