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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Anspruch auf Verwendungsabgeltung für Vertretungstätigkeiten ist grundsätzlich unabhängig von der verwendungsgruppenmäßigen Einstufung des Vertretenen zu sehen. Voraussetzung für den bescheidmäßigen Abspruch über eine Verwendungsgruppenzulage bzw Verwendungsabgeltung ist aber die ordnungsgemäße Erhebung und Feststellung der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120027.X01Im RIS seit
16.05.2001