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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in ÖStZ 1997/5, S 89-98; Besprechung in SWK 1997/4, S 82-87;Rechtssatz
Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 22 Z 2 Teilstrich 2 und aus dem Zusammenhang mit § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988 ergibt, ist der Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" das Verständnis beizulegen, daß es zwar auf die Weisungsgebundenheit - ansonsten ein wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses - nicht ankommt, wenn diese wegen der Beteiligung an der GmbH (im Ausmaß von 50 Prozent oder mehr oder aufgrund der Vereinbarung einer Sperrminorität) fehlt, daß aber im übrigen die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses vorliegen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150121.X03Im RIS seit
07.06.2001