RS Vwgh 1996/9/18 96/12/0182

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Veröffentlicht am 18.09.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16 Abs4 Z2;
GehG 1956 §17;

Rechtssatz

Ein Anspruch des Beamten auf eine Nebengebühr für Nachtdienste und Wochenenddienste besteht nach dem GehG nur dann, wenn diese Dienste tatsächlich geleistet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120182.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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