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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0234 1 (hier: Verstöße gegen KFG und StVO)Stammrechtssatz
Das sich in zahlreichen, über viele Jahre erstreckenden Gesetzesverstößen (ua Verstöße gegen die GewO wegen unbefugter Konzessionsausübung und Übertretung des AuslBG) manifestierende Fehlverhalten des Fremden rechtfertigt in seiner Gesamtheit durchaus die Annahme, daß der Aufenthalt des Fremden in Österreich die öffentliche Ordnung gefährdet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191035.X02Im RIS seit
12.06.2001