RS Vwgh 1996/9/19 96/19/1035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0593 2

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die von alkoholisierten Lenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit (hier drei Bestrafungen wegen Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO) ist die Behörde zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordung und Sicherheit gefährdet (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191035.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten