Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0593 2Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die von alkoholisierten Lenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit (hier drei Bestrafungen wegen Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO) ist die Behörde zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordung und Sicherheit gefährdet (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191035.X03Im RIS seit
12.06.2001