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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Gerade bei der Verweigerung der Akteneinsicht betreffend Aktenteilen welche als tragende Begründung einer abweisenden Entscheidung herangezogen wurden, bedarf es einer genauen und nachvollziehbaren Begründung, weil die Verweigerung der Akteneinsicht in einem solchen Fall die rechtlichen Möglichkeiten der Partei wesentlich einschränkt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190778.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
15.07.2016