Index
19/05 MenschenrechteNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/19/1244Rechtssatz
Im Sinne einer dem Gesetz entsprechenden Interessenabwägung hat die belBeh darzulegen, welche öffentlichen Interessen durch den Abweisungsgrund der nichtgesicherten ortsüblichen Unterkunft geschützt sind und welches Gewicht diesen - im Verhältnis zu den familiären und privaten Interessen des Fremden - zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191243.X01Im RIS seit
02.05.2001