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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1332;Rechtssatz
Die ungenaue Adressbezeichnung (auf dem Briefumschlag des Schreibens des Wiedereinsetzungswerbers an einen Bekannten mit dem Ersuchen um Suche eines Rechtsbeistandes zur Erhebung der Berufung und einer Sachverhaltsdarstellung) ist kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden im Hinblick auf die Versäumung der Berufungsfrist. Ebensowenig der Umstand, daß der Wiedereinsetzungswerber sein Ersuchen (an Bekannten) nicht in Evidenz gehalten hat.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190063.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009