Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Rechtkräftige Regulierungsurkunden und Satzungen von Agrargemeinschaften sind Bescheide, deren inhaltliche Richtigkeit nach Rechtskraft nicht mehr überprüft werden kann und die damit auch dann beachtlich sind, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, solange sie von der Agrarbehörde nicht abgeändert worden sind (Hinweis E 23.5.1994, 95/07/0092, 95/07/0093; 24.10.1995, 94/07/0058).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070215.X01Im RIS seit
11.07.2001