RS Vfgh 1994/7/1 B1284/90

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Veröffentlicht am 01.07.1994
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Errichtung eines Zubaues zur bestehenden Betriebsanlage erhobenen Vorstellung.

(Anlaßfall zu V152/93, E v 01.07.94; keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pöchlarn vom 29.10.81 über die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, soweit mit ihr für eine bestimmte Fläche die Widmung "Bauland-Betriebsgebiet" festgelegt wird).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Baurecht, Baubewilligung, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1284.1990

Dokumentnummer

JFR_10059299_90B01284_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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