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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Nachbarn gegen eine Baubewilligung zur Errichtung eines Zubaues zur bestehenden Betriebsanlage erhobenen Vorstellung.
(Anlaßfall zu V152/93, E v 01.07.94; keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pöchlarn vom 29.10.81 über die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, soweit mit ihr für eine bestimmte Fläche die Widmung "Bauland-Betriebsgebiet" festgelegt wird).
Schlagworte
Baurecht, Baubewilligung, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1284.1990Dokumentnummer
JFR_10059299_90B01284_01