RS Vwgh 1996/9/19 94/07/0052

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Veröffentlicht am 19.09.1996
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L66102 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §472;
WWSGG;
WWSLG Krnt 1920 §39;

Rechtssatz

Die Regelung der Ausübung einer Dienstbarkeit soll der Durchführung entsprechender bodenreformatorischer und landeskultureller Maßnahmen mit dem Ziele dienen, aus einer durch die bestehende Dienstbarkeit eingeschränkten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung des belasteten Grundstückes eine besser nutzbare landwirtschaftliche Nutzfläche zu machen (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994070052.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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