RS Vwgh 1996/9/19 96/19/1262

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Veröffentlicht am 19.09.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die rechtliche Erörterung des von der belBeh eingenommenen Rechtsstandpunktes vor Bescheiderlassung stellt keine Frage des Parteiengehörs dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191262.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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