RS Vwgh 1996/9/19 95/19/0778

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Veröffentlicht am 19.09.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
AVG §17 Abs4;
AVG §56;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die bescheidmäßige Verweigerung der Akteneinsicht in einem den Antragsteller betreffenden rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren stellt einen selbständigen verfahrensrechtlichen Bescheid in der Verwaltungssache selbst dar, der nach Erschöpfung des Instanzenzuges durch Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden kann.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere RechtsgebieteMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190778.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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