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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Die bescheidmäßige Verweigerung der Akteneinsicht in einem den Antragsteller betreffenden rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren stellt einen selbständigen verfahrensrechtlichen Bescheid in der Verwaltungssache selbst dar, der nach Erschöpfung des Instanzenzuges durch Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden kann.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere RechtsgebieteMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190778.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
15.07.2016