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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
B-VG Art13;Rechtssatz
Beim VwGH sind keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 2 und des § 6 Abs 1 Stmk ParkgebührenG entstanden. Wenn auch der Zweck dieser Regelungen nicht nur in der Erzielung von Einnahmen, sondern auch in der Parkraumbewirtschaftung bzw Parkraumrationierung liegt, so kann kompetenzrechtlich von einem Mißbrauch der Abgabeform keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170495.X01Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009