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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
ParkgebührenG Stmk §2;Rechtssatz
Auch dem Stmk ParkgebührenG liegt neben dem Zweck der Einnahmenschöpfung (insb zur Schaffung von Parkraum und von Wegen für den nicht motorisierten Verkehr) der Zweck der Parkraumrationierung zugrunde (Hinweis: E 26.1.1996, 95/17/0111, ergangen zum Wr ParkometerG). Ausgehend davon kann sich die Strafbemessung auch nicht nur am fiskalischen Einnahmenausfall orientieren, werden doch durch die Übertretung die Interessen anderer Parkraumwerber und die Effizienz der Parkraumrationierung bzw der Parkraumbewirtschaftung beeinträchtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170495.X06Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009