RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0261

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1996
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
LAO Wr 1962 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0066 6 (hier: Unternehmensübereignung iSd § 12 Abs 1 Wr LAO)

Stammrechtssatz

In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X03

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten