Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0066 6 (hier: Unternehmensübereignung iSd § 12 Abs 1 Wr LAO)Stammrechtssatz
In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X03Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017