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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0183 E 1. März 1989 RS 3Stammrechtssatz
Da der Unbilligkeitstatbestand auf die Einhebung abstellt, kann mit einer Maßnahme nach § 236 BAO etwa dann nicht vorgegangen werden, wenn eine Abgabenvorschreibung zB zufolge unzutreffender Steuerbescheide als unbillig erscheint, dieselben jedoch nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft wurden (vgl Stoll aaO S 585 und die zitierte hg Jud).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170007.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.01.2010