RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0261

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
LAO Wr 1962 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3

Stammrechtssatz

Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten. Ihre wesentlichen Grundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X02

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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