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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Ist die Abgabenbehörde von der unzutreffenden Rechtsauffassung ausgegangen, es komme bei der Beurteilung eines Erwerbsvorganges als Übereignung eines Unternehmens im ganzen iSd § 12 Abs 1 Wr LAO ausschließlich auf die Beurteilung des der Übertragung zugrundegelegten Vertrages an und hat sie keine Feststellungen darüber getroffen, welche Betriebsgegenstände der Primärschuldner dem zur Haftung Herangezogenen tatsächlich übereignet hat - woraus der Schluß gezogen hätte werden können, dieser habe ein lebendes (lebensfähiges) Unternehmen (hier: Gastgewerbebetrieb) erworben - so hat die Abgabenbehörde den Bescheid betreffend die Heranziehung als Haftender - im Hinblick auf die Haftungsinanspruchnahme dem Grunde nach - mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X04Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017