RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0261

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
BAO §4 Abs1;
LAO Wr 1962 §12 Abs1 idF 1992/040;
LAO Wr 1962 §12 Abs1;
LAO Wr 1962 §3 Abs1;
LAONov Wr 1992;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Wr Landesgesetzgeber muß bei der Novellierung des § 12 Wr LAO durch LGBl 1992/40, welches hinsichtlich des § 12 leg cit keine Übergangsbestimmung enthält, zugesonnen werden, er habe damit eine Regelung treffen wollen, die im möglichst umfassender Weise dem E des VfGH Slg 12844/1991 Rechnung trägt. Die genannte Novelle ist somit dahin auszulegen, daß die neue Haftungsregelung nach § 12 Wr LAO alle jene Fälle erfaßt, in denen die Haftungsinanspruchnahme nach Inkrafttreten der Novelle erfolgt, gleichgültig, ob der Abgabenbemessungszeitraum und/oder der haftungsbegründende Betriebsübergang vor oder nach diesem Zeitpunkt liegt (Hinweis E 19.9.1995, 95/15/0038 zu § 14 Abs 1 BAO), zumal Regelungen über den haftungsbegründenden Betriebsübergang bereits vor der Gesetzesänderung dem Rechtsbestand angehört haben.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X09

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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