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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Dem Wr Landesgesetzgeber muß bei der Novellierung des § 12 Wr LAO durch LGBl 1992/40, welches hinsichtlich des § 12 leg cit keine Übergangsbestimmung enthält, zugesonnen werden, er habe damit eine Regelung treffen wollen, die im möglichst umfassender Weise dem E des VfGH Slg 12844/1991 Rechnung trägt. Die genannte Novelle ist somit dahin auszulegen, daß die neue Haftungsregelung nach § 12 Wr LAO alle jene Fälle erfaßt, in denen die Haftungsinanspruchnahme nach Inkrafttreten der Novelle erfolgt, gleichgültig, ob der Abgabenbemessungszeitraum und/oder der haftungsbegründende Betriebsübergang vor oder nach diesem Zeitpunkt liegt (Hinweis E 19.9.1995, 95/15/0038 zu § 14 Abs 1 BAO), zumal Regelungen über den haftungsbegründenden Betriebsübergang bereits vor der Gesetzesänderung dem Rechtsbestand angehört haben.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X09Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017