RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0007

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
LAO NÖ 1977 §184 Abs1;

Rechtssatz

Die sich aus einer Änderung der Gesetzeslage ergebenden Unterschiede in der Belastung (Abgabenbelastung), je nachdem, ob die entsprechenden Sachverhalte vor oder nach diesen Änderungen verwirklicht wurden, treten allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalles anzusehen (Hinweis: Stoll, BAO III, 2439). Daher kommt dem Umstand, daß nach der nunmehr geltenden Rechtslage ein Abgabentatbestand nicht eingetreten wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170007.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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